Der Sprengel
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Voraussetzung für Inanspruchnahme folgender Leistungen:
Hauskrankenpflege
Heimhilfe,
Hauswirtschaftsdienst
Essen auf Rädern
Diese Leistungen können nur von
PflegegeldbezieherInnen, Antragstellerinnen für Pflegegeld oder über ärztliche Zuweisung in Anspruch
genommen werden.
1.Telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme
Folgende Daten werden bei der ersten Kontaktaufnahme abgefragt:
Wer soll betreut werden
Hauskrankenpflege oder Hauswirtschaftsdienst
Name, Adresse, Telefonnummer, Versicherungsnummer, Krankenkasse
Familienstand, Staatsangehörigkeit, Haus- bzw. Facharzt
Pflegegeld? Pflegegeldantrag? Ärztliche Bestätigung?
Hauptwohnsitz Tirol
Zuständige Bezugsperson mit Telefonnummer
Heilbehelfe
Wohnsituation
Haustiere
Unterstützung durch andere Institutionen (Vaget, PSP, Hospiz)
2. Terminvereinbarung für Rückruf bzw. Beratungsgespräch durch Pflegedienstleitung
Vereinbarung zu einem Erstgespräch mit zukünftigen Klienten und Bezugsperson
Für die Inanspruchnahme unserer Leistung/en ist mit einer
Anlaufzeit von mindestens drei Tagen
zu rechnen.