Pflegebett, Gehhilfe, Badelift, Duschhocker etc. werden an Einheimische grundsätzlich kostenlos verliehen. Bei längerem Gebrauch bitten wir sich eine Heilbehelfsverordnung vom Hausarzt verschreiben zu lassen.
Rollstühle, Rollatoren und Leibstühle werden kostenlos für drei Monate verliehen. Sollte der Heilbehelf immer noch vom Klienten benötigt werden bitten wir um eine Heilbehelf-Verschreibung durch Hausarzt und Abholung in einem Sanitätshausl.
Für Einheimische ist der Heilbehelfsverleih grundsätzlich kostenlos. Es ist lediglich für Rollstühle und Rollatoren eine Kaution von € 50,- zu entrichten die bei Rückgabe zurück erstattet wird.
Für Pflegebetten wird ab 1,5 Jahren eine monatliche Verleihgebühr eingehoben. Bei Rückgabe von Pflegebetten und Badeliften wird eine Endreinigungsgebühr von € 50 eingehoben.
Tarife 1 bis 7 Tage Verleih
€ 10,- für Rollstühle (ab dem 8. benötigtem Tag verrechnen wir € 5,-)
€ 5,- für Rollatoren und andere Heimbehelfen
Gästen der Region Wilder Kaiser werden Heilbehelfe gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt. Bei allen Heilbehelfen ist eine Kaution von € 50,- zu entrichten die bei Rückgabe zurück erstattet wird.
Vereinbare einen Termin im Sprengel Büro Scheffau
Gesundheits- und Sozialsprengel Söllandl
Oberfeld 1
6351 Scheffau am Wilden Kaiser
Tel. 05358/45400
Fax 05358/45400-4
Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr