Qualifizierte MitarbeiterInnen führen zu Hause notwendige Pflegemaßnahmen durch, wie z.B. Körperpflege, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Medikamentenbesorgung und -verabreichung.
Diplomiertes Personal führt über kassenärztliche Verordnung und unter ärztlicher Aufsicht medizinische Tätigkeiten z.B. Verbandswechsel, Stomapflege etc. durch. Die Abrechnung erfolgt über die jeweilige Sozialversicherung.